Der Fall Sony vs. GeoHot geht in die nächste Runde, mit einem kleinem Triumph für Sony. Wie bekannt sein müsste, ist Sony hinter den IP-Adressen von einigen Seiten, die was mit PS3-Hacks zu tun haben, her. Am vergangenen Donnerstag entschied ein Bundes-Richter, dass Sony das Recht zugesprochen bekommt, alle IP-Adressen von Besuchern zu erhalten, die GeoHots Webseite, geohot.com, vom Januar 2009 bis zur Gegenwart besucht haben. Sprich Sony dürfte mit ziemlicher Sicherheit in den Besitz eurer IP-Adressen sein.
GeoHot wurde wegen vermeintlicher Verletzung des amerikanischen
Digital Millennium Copyright Acts von der Großfirma Sony angeklagt, nachdem er im Januar mehrere interne Schlüssel der PS3, sowies Tools veröffentlicht hat, mit dem man die Kopierschutzvorrichtungen der PS3-Konsole umgehen kann.
Der Hoster von GeoHots Webseite, Bluehost, ist gezwungen, alle Dokumente, die Serverlogs, IP-Adressen-Logs, Account-Informationen, Account-Logs usw, die was mit dem Hosting von Geohots Webseite zu tun haben, herauszurücken. Außerdem wird verlangt, dass Bluehost alle Computerdaten zur Identifikation von Nutzern, die auf GeoHots Webseite hinterlassen wurden, herausrückt, inkl. den Daten, die Nutzer beim Runterladen des geohot.com/jailbreak.zip Archives hinterlassen haben.
Sony erklärte einem Richter in San Francisco, warum diese Daten benötigt werden. Ein Grund besteht darin zu beweisen, dass GeoHot PS3-Hacks veröffentlicht hat. Der zweite Grund besteht darin, den Richtern zu beweisen, dass es angebrachter wäre, den Fall unter den Gesetzen von San Francisco zu führen, anstatt in GeoHots Heimat, New Jersey. Sony möchte den Richtern zeigen, dass die Serverlogs beweisen, dass viele Leute, die die Hacks von GeoHots Seite geladen haben, aus Nordkalifornien stammen.
Das vorhin erwähnte
Digital Millennium Copyright Act verbietet es in den Staaten Vorrichtungen und Geräte zu entwickeln, die Kopierschutzmaßnahmen eines urheberrechtlich geschützten Systems knacken oder umgehen. Und in der Tat ist die Gesetzlage in den Staaten anders als bei uns. Während bei uns das Knacken einer Spielkonsole im rechtlich legalen Rahmen liegt, ist es in Amerika nicht der Fall.
Corynne McSherry, eine Anwältin der
Electronic Frontier Foundation, sagte dem Bundes-Richter, dass die Informationen, die Sony verlangt, unangebracht sind und die ganzen Aufforderungen über das Übergeben der IP-Adressen von Massen von Usern zu weit gehen würden.
Nicht nur Bluehost ist gezwungen Daten herauszurücken, sondern auch der Mega-Konzern
Google, sowie die vielleicht größte Social Media Plattform
Twitter und das größte Videoportal der Welt, Youtube (was zur Google Coorporation gehört). So wird Google aufgefordert, alle Logs vom eigenen Bloggingsystem Blogspot.com, genauer, alle Logs von GeoGots Blog, geohotps3.blogspot.com, herauszurücken.
Youtube wird aufgefordert alle IP-Adressen und hinterlassenen Informationen von Usern, die GeoHots Video ,"Jailbroken PS3 3.55 with
Homebrew", angeschaut oder kommentiert haben, zur Untersuchung herzugeben.
Zu guter Letzt muss auch Twitter alle Daten der Tweets von GeoHots ehemaligem Twitter-Account hergeben, und Daten, die ausreichen, um alle Namen, Adressen und Telefonnummern zu finden, die mit GeoHots Account verbunden sind.
Sony würde jeder Person mit einer Anzeige drohen, die Hacking-Tools und die Schlüssel der PS3 ins Netz stellt. Die Anhörung, in der entschieden wird, ob der Fall GeoHot vs. Sony in San Francisco oder New Jersey abgehalten werden wird, findet nächsten Monat im Bundesgericht von San Francisco statt.
Quelle:
wired.com