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Das einzige Problem ist, dass wir das alles im RAM(Arbeitsspeicher) speichern und somit herunterladen. Das Hochladen ist hingegen strengstens verboten und deshalb die harte Strafe.
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Dank weltweiter dubioser Werbekunden (Porno-Anbieter, Hersteller gewaltverherrlichender Computerspiele)


da breuchte mann ja midnestens 2GB
hab nru 1GB xD naja die streams werden halt auf fetsplatte gespeichert aber mit nen reinigunsg tool wie z.b glary zlites bekommt man das auch wieder weg oder manuel löschen
Ich glaub aber nicht das die da an ejden der geguckt hat ne mahnung schicken were viel zu teuer. Naja ehrlichgesagt is mir das auch egal hab ja eigentlich nie auf .to geschaut
Das einzige Problem ist, dass wir das alles im RAM(Arbeitsspeicher) speichern und somit herunterladen. Das Hochladen ist hingegen strengstens verboten und deshalb die harte Strafe.
es wird eben nicht in den ram geladen, sondern in teilen auf die festplatte! von dort kann man es einfach "extrahieren" und schon is alles genauso, als wenn der film direkt geladen wurden wäre. ist aber alles kein problem. wirklich 100%ig strafbar ist nur das hochladen und bereitstellen/verteilen. alles andere ist erstmal nebensächlich.
was hat man davon die nutzer zu verklagen, wo es doch einfacher ist, den verursacher auf das zu verklagen, was der film "angeblich" im kino hätte eingespielt ...
noch besser als die ganze kino.to geschichte find ich aber schonwieder den text von bild.de xD
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Dank weltweiter dubioser Werbekunden (Porno-Anbieter, Hersteller gewaltverherrlichender Computerspiele)
für bild ist doch jedes "computerspiel", dass blut oder gewalt beinhaltet "gewaltverherrlichend". außerdem find ich cool wie pornos mit actionspiele in einen topf der "dubiosität" geworfen werden
achja, die blöd eben
MfG
Allgemein wie is denn die Rechtslage bei Streams?
Bei Youtube kann ich mir ja auch die LIEDER anhören die ich eigentlich kaufen müsste.
Nach Recht sin ja nur downloads strafbar, bei streams wird zwar auch gedownloaded dass is aber 1. nicht selbst gewollt und 2. nicht dauerhaft.
Uploads sin zwar auch strafbar aber dass trifft bei nem stream ja nich zu.
Also is es nu Grauzone oder gibts irgendwo nachweislich Urteile wegen streaming.
in Silber
Pocket in Gelb
2GB Scandisk
500GB WD Elements
This post has been edited 1 times, last edit by "Bolfenicus" (Jun 9th 2011, 2:09am)
weil selbst das modden von konsolen ist auch so gesagt verboten
z.b was wir hier machen mit der wii das mann ein hbc auf der wii haben ist eigentlich auch verboten
da nintendo das programm ja nicht mit im lieferumfang drine hat also beigelegt hat
2GB Scandisk
500GB WD Elements
Also mal ganz ehrlich: wer hat noch nie auf kino.to geschaut? Ich jedenfalls gebe es hier offen zu: ja, ich hab auf kino.to geschaut, und die meisten, die ich kenne auch. Warum sonst steht innerhalb von so kurzer Zeit so viel in diesem Thread?
Also um es mal klar zu stellen...bis jetzt ist das runterladen von Filmen Urheberechtlichverletzend.Und so ein Staatsanwalt hat in sonem Artikel gesagt dass Stream´s gucken noch nicht als Urheberechtlichverletzend bezeichnet aber auch nicht als legal. Die werden sich noch etwas überlegen was mit den Streaming-Zuschauern passieren wird.
weil selbst das modden von konsolen ist auch so gesagt verboten
z.b was wir hier machen mit der wii das mann ein hbc auf der wii haben ist eigentlich auch verboten
da nintendo das programm ja nicht mit im lieferumfang drine hat also beigelegt hat
also heut zu tage macht jeder was illigales
Trakt.tv
PN an mich???
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