Eine wahre Begebenheit und keine Geschichte! TEIL 3

  • Bewohner „A“ ist dann wohl inzwischen unbemerkt aus dem Zimmer gekommen und stellte sich dann nach draußen, um mal wieder eine Zigarette zu qualmen. Im gleichen Augenblick sagte uns Bewohner „B“ er wolle auch noch gerne eine Zigarette rauchen bevor der RTW und der Notarzt da war. Dann ging er mit den Bandagen um den Kopf gewickelt Richtung Tür.
    Jedoch drehte er sich blitzschnell herum und rannte zurück! Er rannte Richtung Küche und machte dort das Fenster auf. Bevor wir verstanden hatten was da los war holte Bewohner „B“ aus der Küchenschublade ein 30 cm langes Fleischermesser heraus und sprang aus dem Fenster. Die Küche ist im Erdgeschoss des Wohnheimes.
    Wir Betreuer ab in die Küche und schauten raus, aber Bewohner „B“ war schon nicht mehr zu sehen. Kurz darauf hörten wir vor dem Haus Bewohner „A“ laut um Hilfe schreien, aber da war es auch schon zu spät! Bewohner „B“ hat zugestochen und das Messer steckte Bewohner „A“ seitlich im Bauch. Beide Bewohner standen da wie versteinert und alle Beide waren am Schreien.
    Zum Glück kam gerade in diesem Augenblich der RTW und der Notarzt. Man was war da eine Sauerrei vor der Haustür. Das könnt ihr Euch nicht vorstellen. Nun musste Bewohner „B“ fixiert werden und Bewohner „A“ wurde in den RTW verfrachtet. Der RTW alarmierte aber gleich noch einen zweiten RTW, damit auch Bewohner „B“ versorgt werden konnte.


    Im Krankenhaus musste Bewohner "A" dann notoperiert werden und ihm wurde bei der OP eine Niere entfernt. Bewohner „B“ hatte dahingegen nur zwei Platzwunden, eine Nasenbeinfraktur und einen Innenohrriss. Natürlich haben sich dann beide Bewohner später gegenseitig angezeigt. Da aber beide Bewohner schon Bewährungsauflagen zu erfüllen hatten, gingen sie nach der späteren Gerichtsverhandlung ins Gefängnis. Sie wurden nach Erwachsenenrecht verurteilt.

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Kommentare 12

  • Bio -

    Also ich war mit dem Messer nicht weit weg!
    Aber mal im ernst, so schockiert mich das jetzt nicht

    Dass sich zwei Männer nunmal umbringen möchten, wenn sie sich streiten, dass ist doch eigentlich ziemlich normal.
    Da beide Drogenabhängig sind oder waren, ist da die Hemmschwelle zur Gewalt noch einmal gesunken

  • supacheata -

    Sorry, dass ich erst jetzt wieder antworte, bin gestern Abend nach dem Kommentar schlafen gegangen.

    Erstaunlich, die Geschichte. Wie lange sitzen die beiden denn ungefähr, oder hast du das nicht erfahren?

  • fraggelpower666 -

    Also soetwas krasse ist in unserem Wohnheim vorher noch net passiert, aber schon andere viele komische sachen wie Deosprays inhalieren bis zum Herzstillstand.

    Ach und diese Sache ist jetzt so knapp 6 Monate her!

  • supacheata -

    Hm, dann danke für deine Erklärungen, und deine Geschichte, ist doch sehr interessant. Ist schon mal eine Geschichte in dieser Art passiert, und wie lang ist das in etwa her? :whistling:

  • fraggelpower666 -

    Also ich denke wenn er dann während der Phase austickt, dann wird er in eine psychiatrische Klinik verlegt und das Stafausmaß wird sich dann wohl dementsprechend noch mal ändern schätze ich!

  • supacheata -

    hm, dann wäre die Strafe während einer schizophrenen Phase also schlimmer?

    Andere Frage: Was wäre, wenn einer der beiden im Gefängnis wieder ein Problem mit seiner Schizophrenie bekommen würde? Ist mehr eine juristische Frage, ich weiß. Aber du könntest das ja wissen :whistling:

  • fraggelpower666 -

    Ja dann wäre einer der Beiden oder auch Beide in eine psychiatrische Fachklinik auf einer Geschlossenen Station untergebracht worden und das mit der Auflage von der doppelten Gefängniszeit so in etwa!

  • supacheata -

    aha, ich verstehe. Was wäre nun gewesen, wenn die beiden/einer der beiden eines der "Verbrechen" während einer schizophrenen Phase "begangen hätte"? Was wäre dann der Unterschied zur "normalen" Gefängnisstrafe und einer "normalen" Gerichtsverhandlung

  • fraggelpower666 -

    Also mir war klar, dass sie nach Erwachsenenrecht verurteilt wurden. Einfach aus dem Grunde, weil die Beiden alles detailgetreu gestanden hatten und man nicht den Eindruck hatte, sie hätten zur Tatzeit eine shizophrene Phase gehabt.

    Ja schon, aber der Richter hatte sie für voll Verhandlungsfähig gesehen und da beide schon Bewährung hatten ....

  • supacheata -

    glaube ich dir natürlich! Eine Frage hätte ich jedoch: Es kommt mir so vor, als ob du erstaunt wärst, dass die beiden nach Erwachsenenrecht verurteilt wurden. Weshalb das? Ist es für Schizophrene nicht normal, dass sie vor dem Gesetz gleich mit NTs sind?

  • fraggelpower666 -

    Und es ist wahrhaftig so passiert! Da gebe ich Brief und Siegel drauf!

  • supacheata -

    ach du scheisse....mehr kann ich dazu nicht sagen.