Wieviel wird die Wii U kosten?

      greenhorn schrieb:

      Legolars schrieb:

      Und wenn du das Geld sogar von dritten bekommst (Onkel, Tante, Oma, Freunde), dann haben deine Eltern da garnichts mehr mitzureden solange du im rechtlichen Rahmen bleibst.

      Das ist so nicht ganz richtig. Die Eltern sind erziehungsberechtigt und haben dies bezüglich immer das letzte Wort.



      Ok, ich formuliere neu: Wenn du Geld zur freien verfügung überlassen bekommen hast, dann ist jeder Vertrag denn du mit diesem Geld abschließt Wirksam - auch ein Kaufvertrag. Danach können deine Eltern dich natürlich dazu zwingen dein Zeug wieder zu verkaufen.^^ Allerdings wenn es sich um eine Leistung handelt die nicht rückgängig gemacht werden kann (also um eine Dienstleistung), dann können deine Eltern da nichts mehr machen - außer dir Hausarrest geben.^^
      Bitte stellt nur Freundschaftsanfragen wenn wir auch wirklich befreundet sind! Alles andere ist einfach nur nervig und wird abgelehnt.
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      ich bin jetzt zu faul die zitate raus zu suchen, aber

      - der controller soll mit dem ipad vergleichbar sein?? *hust* ja nee, is klar

      - ich geb creax da vollkommen recht: das ist eine konsole, und die sind traditionell um einiges teurer als ein handheld, also wird der preis wohl eher bei 350€ liegen

      - die funktion mit dem spielen auf dem controller find ich mal so was von überflüssig. dann kann man sich doch auch einen 3ds kaufen.... also wenn ich mir ne konsole kaufe, dann will ich sie auch auf dem tv spielen. wofür hat man denn sonst bitte die 50'' ?!?! ^^

      - eine bitte: hört doch mal auf mit diesem "innovations-gelaber".... jetzt mal echt, der controller hat einen bildschirm.... woooooowwwww. das hätte ich ja nie für möglich gehalten. ist ja unfassbar. und bluray???? WAS NE INNOVATION!! vieleicht kann man jetzt sogar filme gucken. krasser scheiss. und die idee der übertragung eines spiels auf ein anderes gerät wurde übrigens schon von sony bei der ersten präsentation der NGP aufgegriffen (damals noch so genannt = vita)

      - bisher ist doch da wirklich nichts tolles dabei? ich fand es lediglich interessant beim golf den ball auf dem bildschirm und den entsprechenden untergrund zu sehen. ansonsten.... naja.. man hat halt so gut wie nix gesehen. man hat wii sports von der wii bewundern dürfen wo einfach der controller davor gehalten wurde. dann hat man spielesequenzen der ps3, xbox und pc anschauen dürfen, und einige propaganda interviews wie toll doch die neue konsole ist. BISHER IST REIN GAR NICHTS PASSIERT. diesen auftritt auf der E3 hätten sie sich auch sparen können, und das ding präsentieren sollen wenn wirklich was zu berichten ist, abgesehen von einem unheimlich unhandlich aussehenden controller


      *edit*

      @ legolas: wo hast du das denn bitte her?! also meines wissens sind kinder bis zu einem bestimmten alter nicht voll entscheidungsfähig, schon gar nicht im umgang mit großen geldbeträgen. und 300 € sind verdammt viel geld für einen 12-14 jährigen. wenn man in dem alter mit einem so teuren gerät nach hause kommt ist es vollkommen legal, dass die eltern das gerät zurück geben dürfen.

      abgesehen davon ist das mal sowas von offtopic, und eine diskussion ob eltern so was dürfen oder nicht und ihr hier mit paragraphen und "recht" und "legal" um euch schmeisst, stößt mir einfach mal richtig übel auf. würdet ihr wirklich zu euren eltern gehen und sagen "also, ihr dürft das gar nicht, das ist gesetzlich so geregelt" für kinder in dem alter hat es nur ein gesetz zu geben, und das ist das wort der eltern und der respekt ihnen gegenüber! :facepalm:


      *edit 2* danke ranger für die negative bewertung ^^ aber ich fange nicht an zu jubeln bevor es was zu präsentieren gibt und springe nicht auf jeden hype auf. und wäre ich anti nintendo wäre ich wohl kaum hier im forum. ich hab schon nintendo gespielt da warst du vermutlich noch gar nicht auf der welt.... :rolleyes: erklär mir doch bitte was ich geschrieben hab was nicht zutrifft, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von kso1 ()

      Legolars schrieb:

      greenhorn schrieb:

      Legolars schrieb:

      Und wenn du das Geld sogar von dritten bekommst (Onkel, Tante, Oma, Freunde), dann haben deine Eltern da garnichts mehr mitzureden solange du im rechtlichen Rahmen bleibst.

      Das ist so nicht ganz richtig. Die Eltern sind erziehungsberechtigt und haben dies bezüglich immer das letzte Wort.



      Ok, ich formuliere neu: Wenn du Geld zur freien verfügung überlassen bekommen hast, dann ist jeder Vertrag denn du mit diesem Geld abschließt Wirksam - auch ein Kaufvertrag. Danach können deine Eltern dich natürlich dazu zwingen dein Zeug wieder zu verkaufen.^^ Allerdings wenn es sich um eine Leistung handelt die nicht rückgängig gemacht werden kann (also um eine Dienstleistung), dann können deine Eltern da nichts mehr machen - außer dir Hausarrest geben.^^


      Stimmt so auch net.
      Verträge von beschränkt sind immer schwebend unwirksam. Die Zustimmung der eltern heilt diesen Mangel. Fehlt diese Zustimmung ist der Vertrag nichtig. Egal ob das Fahrrad schrott ist oder nicht.
      Der T aschengeldparagraph sieht ein Ansparen nur vor wenn die Eltern dem sparen zustimmen. Du k annst also nicht einfach 3 Monate Dein Taschengeld sparen wenn Deine eltern das nicht wollen.
      Geld das Du von 3ten bekommst ist Dein da Du durch dieses Rechtsgeschäft (Schenkung) keinen rechtlichen Nachteil erwirbst. Was du damit machst ist egal aber einfach drauflos kaufen ist auch hier nicht. Da Du keine wirksamen Verträge abschließen kannst.


      BTT
      Ich werd mir die Konsole auch kaufen, nicht gleich zum release aber nach so 5-6 Monaten bis man mal sagen kann was die Konsole taugt.
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      Viele Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uthser ()

      Halbwissen, wie ich es hasse... Wenn man versucht zu einem Thema klugzuscheissen, aber keine Gesetzbücher zuhause hat, wie wäre es dann mal vorher wenigstens mit "Lesen des Wikipediaeintrags zum Thema"?

      Auszug des Wikieintrags schrieb:

      Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.


      Dann such mir doch jetzt mal bitte den Paragraphen raus, auf den sich deine Behauptung stütz. Oder lösch den Müll, den du da verbreitest bitte. Sonst glauben manche Leute das noch...

      P.S.: Können wir uns darauf einigen, daß hier nur noch Leute etwas zu Rechtslagen in Deutschland sagen, welche auch RECHTSKUNDEUNTERRICHT besucht haben? Soweit ich weiss, trifft das hier auf 3 Leute zu.
      Das scheint bei, unter anderem, meinen beiden Vorpostern nämlich nicht der Fall
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      Ihr geht hier alle von einem in Einführungsstrichen "normal Elternhaus aus".
      Taschengeldparagraf hin oder her, meine Eltern hätten mir einfach eine geknallt,
      wenn ich ihnen irgendwelche Paragraphen um die Ohren gehauen hätte.

      Und mein selbst verdientes Geld gab es erst recht nicht.
      Das wurde sofort eingezogen.

      Bei Eltern, die vernünftig sind brauch man auch nicht mit Paragraphen erscheinen.
      Die erlauben so was dann hallt nach dem Verhalten des Kindes, wie es auch sein sollte.

      Bei Eltern die von vernünftigen Erziehungsmethoden nichts hallten, kann man die Gesetze auch vergessen.
      So wie meine Eltern, scheißen sie einfach darauf. Was will man dann machen? Die Eltern anzeigen? In ein Heim ziehen?



      Gruß Ego:king:tron!
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      Lass mich das für dich googlen. =D



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      Henro schrieb:

      Man natürlich darf das Taschengeld gespart werden, es spart sich aber nicht den Verfügungsramen pro Monat mit an ...

      Ich darf 50€ im Monat ausgeben als Verfügungsrahmen.
      Ich spar mir 150€ an, darf ich dann 150 ausgeben?


      @Bolfenicus
      Im Bilanzbuchhalter steckt eine Rechtklausur mit drin. Zumindest war die Ansparung 2006 laut unseres Richters nicht möglich.

      NAchtrag: Die Eltern müssen dem sparen des Taschengeldes zustimmen und ihm das Geld auch dafür überlassen.

      Edit: Unterlasse beleidigende Verunglimpfungen von Nicknamen ! Sonst folgt eine Verwarnung !
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      Viele Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Loki ()

      Ich für meinen Teil liefere Paragraphen und Zitate mit Quellen, nicht hörensagen. Ich habe bereits oben darum gebeten mir die betreffenden Paragraphen rauszusuchen. Das wird kaum möglich sein, da es eben NICHT im Gesetz festgelegt ist, welche Summen der Jugendliche ausgeben darf. Sparen darf er auch. Sparen + Unbegrenze Höhe der Summe, weil nicht definiert im BGB = Du DARFST diese 150 Euro ausgeben.
      Wiki sagt hierzu "Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss."
      Wenn sie nicht vorher festlegen, für was du es ausgibst, dann darfst du kaufen was du willst. Grosse Summen musst du ansparen. Was gesetzlich erlaubt ist.
      Ich weiss, ich wiederhole mich, aber das scheint ja nötig...
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      Bolfenicus schrieb:

      Ich für meinen Teil liefere Paragraphen und Zitate mit Quellen, nicht hörensagen. Ich habe bereits oben darum gebeten mir die betreffenden Paragraphen rauszusuchen. Das wird kaum möglich sein, da es eben NICHT im Gesetz festgelegt ist, welche Summen der Jugendliche ausgeben darf. Sparen darf er auch. Sparen + Unbegrenze Höhe der Summe, weil nicht definiert im BGB = Du DARFST diese 150 Euro ausgeben.
      Wiki sagt hierzu "Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss."
      Wenn sie nicht vorher festlegen, für was du es ausgibst, dann darfst du kaufen was du willst. Grosse Summen musst du ansparen. Was gesetzlich erlaubt ist.
      Ich weiss, ich wiederhole mich, aber das scheint ja nötig...


      Ich nehm das mal als Beispiel, Der Tg Paragraph ist halt ein Gummiparagraph
      Link
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      Viele Grüße

      Schonmal :thumbup: für die Mühe des Suchens nach Argumenten. Wärst du so gut mir noch rauszuzitieren, was genau da jetzt deine Theorie stütz? Wie üblich im Rechtswesen ist alles Ansichtssache, damit verdienen Anwälte ihr Geld :D

      Ich finde nämlich auch in diesem Ding:
      "... kann ein Minderjähriger auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam einen Vertrag schließen, wenn er die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt.
      Eigene Mittel, sind solche, die ihm zu Zweck des Vertragsschlusses oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit Zustimmung des Vertreters überlassen worden sind."


      Ich nehme an du beziehst dich auf diesen Teil:


      Die Eltern müssen mit dem Kauf der Stereoanlage einverstanden sein. Dann kann der Minderjährige auch aus den eigenen angesparten Geldmitteln die Stereoanlage kaufen, jedoch gegen Barzahlung.

      Beachte:

      Eigene Mittel, sind solche, die ihm "zu Zweck des Vertragsschlusses" überlassen wurden.


      Das ist eine Fehlinterpretation, da ja weiter oben bereits steht: Eigene Mittel, sind solche, die ihm zu Zweck des Vertragsschlusses oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit Zustimmung des Vertreters überlassen worden sind.

      Der Mensch, der dort antwortet lässt den ODER Teil hierbei gänzlich ausser acht. Wie man im Rechtswesen mit ODER und dergleichen umgegangen wird lernt man bei subsumieren.

      Also müssen die Eltern zustimmen, wenn das Geld zum Vertragsabschluss ueberlassen wurde, nicht aber wenn es zur freien Verfügung ist.
      Was ich ja auch die ganze Zeit sage. Im Grunde bestätigt also dein Link meine Aussage, und widerlegt sie nicht. ;)
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      Ich warte erstmal ab, bei welchem Preis die WiiU angesiedelt werden wird.

      Interessant ist das alles ja schon irgendwie, aber ich denke im ersten halben Jahr, wird es wieder "recht teuer" und dann wird der Preis sinken.

      Aber zulegen, werde ich Sie mir auf jedenfall, bin mit Nintendo groß geworden ^^


      Vollgeschäftsfähig ist man erst mit 18 nach deutschem Recht, in Amerika sogar erst mit 21 ... und dann in Deutschland schon mit 14? 8| .
      Das mit 14 ist schon viele viele viele Jahre alt, wenn ich mich recht entsinne.

      Mit 14 Vollgeschäftsfähig, deswegen darf man schon bei Gewinnspielen ab 14 teilnehmen ^^

      Edit: Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). quelle: Wikipedia
      nur damit ich kein mist erzähle :)

      Ich arbeite noch an meiner Signatur, aber so eine Sig erstellen ist schwer :blush:

      Klicke hier, um meine Lizenz aufzuleveln.


      Wiiware 4.3 E
      HBC 1.0.8
      USB Loader Gx rev. 1087
      IOS249 [56] rev. 21 d2x v6
      IOS250 [57] rev. 21 d2x v6
      :26px-WiiDrawing.svg: + :23px-FrontSD.svg: + :8px-Wiimote1.svg: :26px-Nunchuck_alternative.svg: + :8px-WiiMote2.svg: :26px-Nunchuck_alternative.svg: + :43px-GCNController.svg: + :39px-ClassicController.svg:

      AnGer schrieb:

      @Uthser:

      Nach dt. Recht ist man mit 14 voll geschäftsfähig, d.h. MichiS97 kann sich (wenn ich die 97 als Geburtsdatum deute) von seinem Ersparten durchaus die Wii U zulegen. Der Taschengeldparagraph greift meines Wissens nur bei eingeschränkt geschäftsfähigen Personen, also im Alter von 7-13 Jahren.


      Nein, sorry Bullshit
      §106 BGB
      :26px-WiiDrawing.svg: :24px-Buttonplus.svg: :8px-Wiimote4.svg: :24px-Buttonplus.svg: 4 :26px-Nunchuck_alternative.svg: :24px-Buttonplus.svg: :23px-FrontSD.svg: :24px-Buttonplus.svg: :33px-WiiWiFi.svg: WD 1TB ohne Part.

      Viele Grüße

      Während Microsoft und Sony darum streiten, im Zentrum des heimischen Unterhaltungssystems zu stehen, fährt Nintendo eine andere Strategie. Der Chef des japanischen Unternehmens, Satoru Iwata, hat jetzt bekannt gegeben, dass die Wii U weder DVDs noch Blu-rays abspielt. „Wir glauben, dass genug Menschen bereits ein Gerät besitzen, das über diese Technologie verfügt. Die zusätzlichen Kosten, die durch Patentzahlungen entstehen, rechnen sich nicht.“ Damit setzt Nintendo konsequent den Weg fort, den die Firma seit der Umstellung ihrer Konsolen auf optische Speichermedien geht: Weder Gamecube noch Wii können Audio-CDs oder DVDs lesen.
      quelle: Computerbild Spiele

      Ich denke, das macht Sinn, so kann man Geld sparen und wie es sich hier so anhört, wird DVD/Bluray Support garnicht so arg gewünscht