Legal oder Illegal

      Ob die das hosten dürfen ist die eine Frage, aber spielen wäre nicht illegal da du den Content nicht auf deinem PC wiederfinden wirst. Soll heißen, die ROM wird nicht auf deinen PC übertragen, somit ist es für dich eher das selbe als würdest du einen Stream schauen.
      streams werden aber temporär gespeichert ;) deswegen ist es eine DUNKELGRAU zone


      meine Handhelds
      2x GameBoy :Smiley_v3_Game_Boy: , GameBoy Color :Smiley_v3_Game_Boy_Color: , GameBoy Poket, GameBoy Advance :Smiley_v3_Game_Boy_Advance: , GameBoy Micro :Smiley_v3_Game_Boy_Mirco: , 3DS, New 3DS, Game Gear , PSP 1004, PS Vita Slim
      meine Konsolen
      Atari 2600 "Darth Vader", Atari 2600 Jr. , PC Engine, Amstrad GX4000, Master System I & II, Mega Drive I & II, Sega Saturn, Dreamcast (mit LED Mod),Xbox, Xbox 360 S, Xbox 360 E, PS1, PSOne, 2x PS2 Slim, PS2 Phat, PS3 Slim, PS4, Famicom, 2x NES :Smiley_v3_Nintendo_Entertainment_System: , 2x Super Nintendo :Smiley_v3_Super_Nintendo_Entertainment_System: , 2x N64 :Smiley_v3_Nintendo_64: , GameCube :Smiley_v3_Nintendo_GameCube: , Wii :Smiley_v3_Nintendo_Wii: , Nintendo Classic Mini, Super Nintendo Classic Mini, Wii U, Nintendo Switch, Arcade Bartop, Sega New Astro City NeoGeo (MVS MV-1FZ, Sega ST-V, Capcom CPS II)


      «NeoRame - versteht nicht jeder. Ist auch besser so!»

      Was du meinst wäre, wenn die temporäre datei das original enthalten würde. Das tut es hier aber nicht. Denn auf deinem PC landet nur der Flash Container, die eigentliche ROM verbleibt auf dem Server und je nach einstellungen wird nur winziger Teil des Flash Containers gespeichert, bei mir sind das z.b 3kb. Wenn wie bei mir diese 3KB gefetched worden sind, werden sie direkt nachdem der Flash Player geschlossen wird auch gelöscht.
      cool spot was ich meinte war deine fehlinfo zum thema streams.... aber fuffel, ein nett ausgeführter beitrag dennoch sind sich die gerichte nicht einig. deshalb grauzone ;)


      meine Handhelds
      2x GameBoy :Smiley_v3_Game_Boy: , GameBoy Color :Smiley_v3_Game_Boy_Color: , GameBoy Poket, GameBoy Advance :Smiley_v3_Game_Boy_Advance: , GameBoy Micro :Smiley_v3_Game_Boy_Mirco: , 3DS, New 3DS, Game Gear , PSP 1004, PS Vita Slim
      meine Konsolen
      Atari 2600 "Darth Vader", Atari 2600 Jr. , PC Engine, Amstrad GX4000, Master System I & II, Mega Drive I & II, Sega Saturn, Dreamcast (mit LED Mod),Xbox, Xbox 360 S, Xbox 360 E, PS1, PSOne, 2x PS2 Slim, PS2 Phat, PS3 Slim, PS4, Famicom, 2x NES :Smiley_v3_Nintendo_Entertainment_System: , 2x Super Nintendo :Smiley_v3_Super_Nintendo_Entertainment_System: , 2x N64 :Smiley_v3_Nintendo_64: , GameCube :Smiley_v3_Nintendo_GameCube: , Wii :Smiley_v3_Nintendo_Wii: , Nintendo Classic Mini, Super Nintendo Classic Mini, Wii U, Nintendo Switch, Arcade Bartop, Sega New Astro City NeoGeo (MVS MV-1FZ, Sega ST-V, Capcom CPS II)


      «NeoRame - versteht nicht jeder. Ist auch besser so!»

      Nein die Gerichte sind sich im Moment einig. Das wird auch aus dem Video deutlich. Solange es ein Stream ist und die Daten nur ungreifbar vorbei huschen ist es ok. Denn du kannst den Film nicht durch Nutzung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Das Hosten solcher Filme ist eben wieder eine andere Geschichte. Was z.b nicht legal ist, ist sich einen Film über den DivX Webplayer anzuschauen da dieser wirklich eine verwertbare AVI Datei runterlädt, die man sich aus seinem Temp Ordner kopieren und weiterverwenden kann.

      Spaßhalber kann es ja mal jemand ausprobieren. Die Cache und Cookie Datein für Flash Anwendungen liegen in:
      C:\Benutzer\%nutzername%\AppData\Roaming\Macromedia\#Shared Objects\..\
      C:\Benutzer\%nutzername%\AppData\Roaming\Adobe\Flash Player\Asset Cache\..\

      Wenn du den Cache leerst und dann einen Stream startest, kannst du mit zugucken wie der Cache arbeitet. Es kann keine komplett kopie des Filmmaterials erstellt werden.
      Es ist sehr wohl moeglich die Flashstreams zu speichern bei der Nutzung. Und es nicht nur moeglich, sondern total einfach. Damit ist es rechtlich gesehen absolut kein Unterschied, ob es sich um einen DivX-Stream in AVI oder einen Flashstream in FLV handelt. Die Software dafuer bekommt man ganz legal bei grossen Seiten angeboten. Immerhin gibt es, wie auch bei DivX, tonnenweise legale Streams.

      Du siehst also (hoffentlich), dass sich hier am Grundprinzip nichts aendert. Und darum auch nicht die rechtliche Betrachtungsweise. Keines der beiden Formate ist gestreamt legaler bzw. illegaler als das andere.
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Klar soweit?
      Meine Spielsachen
      :33px-WiiWiFi.svg: ::-plus-:: :8px-WiiMote2.svg: ::-plus-:: :15px-Wiimoteplus.svg: ::-plus-:: :26px-Nunchuck_alternative.svg: ::-plus-:: :23px-FrontSD.svg: 2GB Scandisk ::-plus-:: :11px-USBMSD.svg: 500GB WD Elements

      Gameboy Classic Chrystal

      2x DS Lite mit R4i (2Gb/4GB)

      PSP Fat 1004 @ CFW 5.50 Prometheus, 8Gb microSDHC im MS-Adapter

      PS3 Slim 240Gb @ CFW 3.55 Kmeaw, PS Move, Buzzer

      XBox 360 Fat Arcade

      PS2 Slim

      Toshiba 42" LCD Full-HD TV

      Vielen Dank an fraggelpower666 und Black.Pearl für Avatar und Signatur. :love:
      1. Ist das Material das ich da zu sehen bekomme illegal?

      Um die Frage ging es hierbei & sonst nichts, hat sich denn einer von euch die Seite überhaupt mal angesehen? Meines Erachtens nach ist sie nicht weniger illegal als sich auf YT ein Lets Play über solch ein Spiel anzusehen. Man kommt an den Flash Container schwer ran und er enthällt nicht die ROM. Man kommt somit auch nicht in den Besitz des Spiels.

      Das einzige was man hier vorgeworfen bekommen kann ist, dass man es genutzt hat.
      Legal, illegal, mir (sowas von) egal.

      Urheberrecht wird überbewertet und mittlerweile die Gesetze auch missbräuchlich genutzt. Von daher handle und lebe ich nach dem Motto, dass ich meine Sache bereits bezahlt habe. Spätestens seit der Anhebung der Urheberrechtspauschale kann man das mit gutem Gewissen vertreten.
      Irgendwie funktioniert mein Quoting grad nicht. Mein UMTS-Dorf-Internet ist doof... Naja, kommen wir zum wesentlichen:

      coolspot schrieb:

      1. Ist das Material das ich da zu sehen bekomme illegal?

      Um die Frage ging es hierbei & sonst nichts
      Ja, ist es. Schlicht und ergreifend. Ob man jetzt an der Stelle mit einer Strafverfolgung rechnen muss, das steht auf einem anderen Blatt. Aber wie du selbst sagtest, darum geht es hier ja gar nicht.
      Du machst dich als User dann strafbar bei solchen Sachen, wenn man die Sachen nutzt, obwohl klar offensichtlich ist, dass es sich um illegale Inhalte handelt.
      Das bedeutet: Die Gerichte trauen unserein durchaus soviel gesunden Menschenverstand zu, dass man wohl auch ohne Abi drauf kommt, dass z.b. der neueste Kinofilm wohl nur im Kino laufen sollte, nicht aber auf irgendwelchen Webseiten, die den als Stream anbieten. Ich zitiere an dieser Stelle mal das BMJ (Bundesministerium fuer Justiz):
      ...ist nur zulässig, wenn die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig angeboten wurde.
      Und genau in dieser Liga spielen diese Spiele auch.

      Ich greif jetzt mal in die Uebertreibungskiste, um dir mal was zu veranschaulichen:
      Meines Erachtens nach ist sie nicht weniger illegal als sich auf YT ein Lets Play über solch ein Spiel anzusehen.
      Demnach waere das rumfahren mit nem geklauten Auto genausowenig strafbar wie im Fernsehen den Film "Nur noch 60 Sekunden" (wer ihn nicht kennt: es geht um Autodiebstahl^^) anzuschauen. Merkste was? ^^

      Das einzige was man hier vorgeworfen bekommen kann ist, dass man es genutzt hat.
      Das ist faktisch vollkommen korrekt. Im Grunde versuche ich dir genau das auch zu erklaeren. Denn dieser "Vorwurf" nennt sich dann im Fachchinesisch Verstoss gegen das UrhG.

      Bitte versuche zu verstehen, dass "illegal" nur bedeutet, dass man damit gegen ein Gesetz verstoesst. Und dieses ist hier der Fall. Illegal bedeutet nicht zwangslaeufig strafbewehrt. Es gibt sogar einzelne Paragraphen im StGB,bei denen genau definiert ist, dass man zwar gegen ein Gesetz verstoesst, aber unter gewissen Umstaenden straffrei bleibt. Man bekommt also keine Anklage, OBWOHL man etwas ILLEGALES gemacht hat. Davon wird die Tat nicht LEGAL. Man kann sie aber ohne grosse Sorgen ausfuehren.

      Das klingt jetzt alles n bisschen kompliziert? Willkommen im deutschen Rechtswesen ^^
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Klar soweit?
      Meine Spielsachen
      :33px-WiiWiFi.svg: ::-plus-:: :8px-WiiMote2.svg: ::-plus-:: :15px-Wiimoteplus.svg: ::-plus-:: :26px-Nunchuck_alternative.svg: ::-plus-:: :23px-FrontSD.svg: 2GB Scandisk ::-plus-:: :11px-USBMSD.svg: 500GB WD Elements

      Gameboy Classic Chrystal

      2x DS Lite mit R4i (2Gb/4GB)

      PSP Fat 1004 @ CFW 5.50 Prometheus, 8Gb microSDHC im MS-Adapter

      PS3 Slim 240Gb @ CFW 3.55 Kmeaw, PS Move, Buzzer

      XBox 360 Fat Arcade

      PS2 Slim

      Toshiba 42" LCD Full-HD TV

      Vielen Dank an fraggelpower666 und Black.Pearl für Avatar und Signatur. :love:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bolfenicus ()

      Was mich seit Jahren an Rechtsdiskussionen in Internetforen stört, ist dass zwar überall Behauptungen aufgestellt werden, aber nie deren Quellen angegeben werden. Ich bin kein Rechtsexperte und verfolge solche Diskussionen aus Interesse, aber es frustriert mich jedes mal in späteren Diskussionen nicht mit den Erkenntnissen vorheriger Threads argumentieren zu können, weil ich jedes Mal nur sagen kann "der User aus dem und dem Forum hat dann und dann das und das gesagt". Und das läuft dann meistens darauf hinaus, dass derjenige sagt "es ist legal weil ich es schon immer gemacht habe" oder "es ist illegal weil das irgendwer gesagt hat, den ich aber grad nicht nennen kann/will/nicht weiß wer". Wenn ich mir die Posts dieses Threads anschaue sehe ich zum Beispiel:

      NeoRame schrieb:

      [..]dennoch sind sich die gerichte nicht einig. deshalb grauzone

      ¢ÒÓ£ $p0† schrieb:

      Nein die Gerichte sind sich im Moment einig[..]


      Beides ohne Quellenangabe für die Behauptungen. Das wollte ich genauer wissen also habe ich gegooglet "gerichte uneinig streaming". Da ging es zunächst 3 mal um Syrien, einmal um einen ORF Livestream und erst an 5ter Stelle fragt jemand ob Streaming legal sei. Als Antwort bekommt er "ja ein Richter unterster Instanz sagte es sei illegal, aber weil er nichts zu sagen hat sind sich alle Gerichte uneinig" (sinngemäß). Ein entsprechendes Urteil ist aber auch hier nicht verlinkt. Ob das nun stimmt oder nicht kann niemand nachprüfen, von daher ist es in meinen Augen eine haltlose Behauptung, so als würde ich sagen "ich kenne wen, der kennt einen Richter, der hat gesagt ich darf das".
      Mit anderen Suchbegriffen habe ich dann diesen Artikel von Ende 2011 gefunden. In dem steht:
      Spoiler anzeigen
      Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig.
      [...]
      Bei illegalen Streams heißt "vervielfältigen" "herunterladen", so der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich [...]
      Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber "herunterladen" gemeint, erläuterte Richter Winderlich der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zufolge. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei. Jeder Nutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.


      Sorry für das Offtopic, aber wie gesagt es frustriert mich und lässt mich die Sinnhaftigkeit eines derartigen Threads anzweifeln, denn die meiner Erfahrung nach einzig möglichen Antworten auf die Frage des Themas sind: "Lass dich nicht erwischen und alles ist gut" oder "Wenn du erwischt wirst bete, dass der Ankläger keine stichhaltigen Quellen vorweist und der verhandelnde Richter dich wegen fehlender Rechtsgrundlage ziehen lässt". Andere Fazits habe ich noch nie aus solchen Diskussionen entnommen...

      €:

      Bolfenicus schrieb:

      [...]Ich zitiere an dieser Stelle mal das BMJ (Bundesministerium fuer Justiz):
      ...ist nur zulässig, wenn die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig angeboten wurde.
      Und genau in dieser Liga spielen diese Spiele auch.
      [...]


      Danke, genau auf sowas wollte ich mit dem Post hinaus!
      MfG Guppy


      Weiß, GameCube-kompatibel.. nichts besonderes.
      Nach den Tutorials dieses super Forums gemoddet!

      + Weiterer diverser Nintendo-Kram von denen einiges bereits zerbraucht ist (R.I.P Turok und Zelda: MasterQuest)
      Deshalb: BackUp's ftw :thumbsup:


      Falls dir mein Beitrag geholfen hat kannst du ihm ja einen -Like geben.
      Wenn ich dummes gepostet habe drück ruhig den roten Button.


      Wartower.de: 1 Jahr redaktioneller Mitarbeiter, Verfasser verschiedener Guides.
      GuildWiki.de: Prüfer/Sichter
      Meine Charactere: Zitat: "..denn die User zu bitten, die vielen Sicherheitslücken nicht auszunutzen ist KEIN Sicherheitskonzept .."

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Guppy ()

      Spoiler anzeigen
      ...ist nur zulässig, wenn die Kopiervorlage nicht offensichtlich
      rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig angeboten
      wurde.


      Wissen wir ob die Roms rechtswidrig hergestellt worden sind? Nein! Sie dürfen es nur nicht weiterreichen, was aber mit unserer Position der Rechtslage nichts zu tun hat. Denn liest man mal auf der SNESBox Webseite, sieht man das User Uploads über Retrode oder ähnliches erstellt worden sind. Diese Besitzen das ROM somit rechtmäßig oder willst du mir jetzt auch vorwerfen, das meine Wii Spiele die ich durch meinen USB Loader gedumpt habe illegal sein? Wenn ich mir nenn Roboter aus Lego Mindstorm baue, der via Remote die Wiimote bedienen kann mit einer IP Cam für Nutzer und diese Spielen dann auf meinem Gerät auf meinem TV über meine Cam, meine Backups, das dies illegal wäre?

      Genau dieses hier hinkt:
      Spoiler anzeigen
      Bei illegalen Streams heißt "vervielfältigen" "herunterladen", so der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich [...]
      Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber "herunterladen"
      gemeint, erläuterte Richter Winderlich der Gesellschaft zur Verfolgung
      von Urheberrechtsverletzungen zufolge. Dazu gehöre auch das zeitweilige
      Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden Datenpakete
      sukzessive heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei.
      Jeder Nutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich bewusst sein, dass
      dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.


      Weil hier keine Vervielfältigung stattfindet. Das einzige was hier vervielfältigt wird ist der Flash Container, sonst gar nichts! Wie oft muss ich mich eigentlich noch wiederholen das der Content NIE, NIEMALS, GAR NICHT, ÜBERHAUPT NICHT auch nur die Festplatte berührt.

      Ich frage mich auch warum ihr euch so auf das Filmrecht bei Streams einschießt. Das hier ist eine ganz andere Sparte. Denke hier ist es auch anders wie mit Film DVD's kopieren, was ja immer direkt illegal ist, während Software einer ganz anderen Sparte unterteilt ist.

      Außerdem lest euch doch §44a richtig durch. Es ist nur eine flüchtige Übertragung. SemperVideo hat das beispiel an hand eines brandneuen Kinofilms gebracht. Das soetwas offentsichtlich rechtswidrig ist, davon ist auszugehen. Dies hier ist aber weder ein Film noch ist hier irgendwas brandneu. Hier auch wieder nocheinmal zur Wiederholung. Es landet nicht auch nur ein Bit der ROM auf dem PC.

      Was hier gemacht wird, ist praktisch auf einem V-Root einen Emulator gestartet und dieser wird via Webstream ins Netz geschickt und hört auf kleine Kontroll Impulse, ähnlich wie ein Flash Player auch macht, wenn ich SPACE drücke und das Video würde pausieren.

      Ich bin nicht der Verfächter von ROMs bereitstellen sei OK. Nur hier ist ein Ansatz versucht worden für den es noch keinen Rechts Grundsatz in unserem deutschen Rechtssystem gibt. Denn die ganzen § die hier genannt wurden beziehen sich immer darauf das eine bereitgestellte Quelle zur Vervielfältigung vorgesehen ist, sei es auch nur zum Teil. Nur hier wird nun mal nichts weitergegeben & durch die Retrode Methode kann man nicht einmal sagen das diese ROMs in irgendeiner Weise illegal hergestellt worden sind. Wenn der Betreiber dieser Seite sogar umsteigt und dieses ganze als Webcache Projekt startet z.b so:

      SNESBox.com hostet die ROMs nicht mehr, sondern die User machen das indem sie die ROMs einfach auf ihrer Festplatte lassen und der Flashcontainer verteilt nur das Signal. Dann liegen die Daten immer noch beim rechtmäßigen Besitzer und die Nutzer können ansonsten das Angebot genauso in Anspruch nehmen wie es gerade ist. Dadurch ist auch wieder keine Vervielfältigung in irgendeiner Weise zu stande gekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von ¢ÒÓ£ $p0† ()

      Du verstehst das mit der offensichtlich rechtswidrigen Vorlage wohl nicht so recht. Womit der Mensch das erstellt hat, Retrode oder nicht, ist unerheblich. Du spielst ein Nintendo-Spiel, das sich grad in dem Moment nicht auf einem Nintendo-Spiele-Modul befindet. Ich denke da merkt eigentlich auch der duemmste ob er an einer Nintendokonsole sitzt oder am heimischen Rechner.

      Das am heimischen Rechner ist nur dann legal, wenn man das selbst fuer den Eigengebrauch gemacht hat. Davon kann aber bei Nutzung ueber den Flashkram nicht die Rede sein.

      Was ist so schwer daran zu verstehen, dass man die Roms nur SELBST von den Cartridges spielendarf, nur SELBST auslesen darf, um DIESE danach SELBST ausserhalb der Konsole z.b. via Emulator zu spielen? Damit ist per Definitionem jede andere Beschaffung illegal.

      Der User hinter dem Flashportal duerfte also selbst daddeln, bis seine Finger bluten, die Bereitstellung der Games ist in jedem Falle illegal, und damit die dir angebotene Vorlage.
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Klar soweit?
      Meine Spielsachen
      :33px-WiiWiFi.svg: ::-plus-:: :8px-WiiMote2.svg: ::-plus-:: :15px-Wiimoteplus.svg: ::-plus-:: :26px-Nunchuck_alternative.svg: ::-plus-:: :23px-FrontSD.svg: 2GB Scandisk ::-plus-:: :11px-USBMSD.svg: 500GB WD Elements

      Gameboy Classic Chrystal

      2x DS Lite mit R4i (2Gb/4GB)

      PSP Fat 1004 @ CFW 5.50 Prometheus, 8Gb microSDHC im MS-Adapter

      PS3 Slim 240Gb @ CFW 3.55 Kmeaw, PS Move, Buzzer

      XBox 360 Fat Arcade

      PS2 Slim

      Toshiba 42" LCD Full-HD TV

      Vielen Dank an fraggelpower666 und Black.Pearl für Avatar und Signatur. :love: