Moin alle zusammen,
ich habe hier ein neues ungebrauchtes Speichermedium, dass nicht den Speicherplatz aufweist, den es soll -> das ist doch ein Garantiefall (oder wie auch immer das Rechtlich korrekt heißt), oder?
Bei einer angegebenen Größe von 1GB sollte im System (Level 0-Partition) dann doch auch 1GB (1.000.000.000 Byte) zu finden sein.
Es werden aber nur ca. 0,85GB (851.000.000 Byte) angezeigt.
Natürlich wird nicht immer das angezeigt, was auf der Verpackung eines Massenspeichers steht. Da wird einerseits Speicherplatz zur bereitstellung (FAT, NTFS, ext) benutzt, den man als Benutzer nicht verwenden kann, anderer Seits gibt es ein Problem bei der Angabe der Größe, da die Hersteller den Speicherplatz zu Basis 10 berechnen (103x3=1.0003=1.000.000.000Byte=1GB) und Systeme u.a. entweder komplett zur Basis 2 anzeigen und berechnen (210x3=1.0243=1.073.741.824Byte=1GiB) oder ganz schlimm beides vermischen (zur Basis 2 berechnen aber zur Basis 10 anzeigen), was wohl aber aus computerhistorischer Sicht ganz legitim ist.
In diesem Fall kann beides Ausgeschlossen werden, da ich mir den Level0-Bereich angeguckt habe und die 851MB auserhalt der Umrechnungstolleranz liegen, selbst wenn man ganz böse rechnen würde.
Damzufolge, da das Gerät nicht die Eigenschaften aufweist, zu denen es Verkauft wurde, sollte es doch ein Garantieanspruch seit!?!?
MfG
Timonson
ich habe hier ein neues ungebrauchtes Speichermedium, dass nicht den Speicherplatz aufweist, den es soll -> das ist doch ein Garantiefall (oder wie auch immer das Rechtlich korrekt heißt), oder?
Bei einer angegebenen Größe von 1GB sollte im System (Level 0-Partition) dann doch auch 1GB (1.000.000.000 Byte) zu finden sein.
Es werden aber nur ca. 0,85GB (851.000.000 Byte) angezeigt.
Natürlich wird nicht immer das angezeigt, was auf der Verpackung eines Massenspeichers steht. Da wird einerseits Speicherplatz zur bereitstellung (FAT, NTFS, ext) benutzt, den man als Benutzer nicht verwenden kann, anderer Seits gibt es ein Problem bei der Angabe der Größe, da die Hersteller den Speicherplatz zu Basis 10 berechnen (103x3=1.0003=1.000.000.000Byte=1GB) und Systeme u.a. entweder komplett zur Basis 2 anzeigen und berechnen (210x3=1.0243=1.073.741.824Byte=1GiB) oder ganz schlimm beides vermischen (zur Basis 2 berechnen aber zur Basis 10 anzeigen), was wohl aber aus computerhistorischer Sicht ganz legitim ist.
In diesem Fall kann beides Ausgeschlossen werden, da ich mir den Level0-Bereich angeguckt habe und die 851MB auserhalt der Umrechnungstolleranz liegen, selbst wenn man ganz böse rechnen würde.
Damzufolge, da das Gerät nicht die Eigenschaften aufweist, zu denen es Verkauft wurde, sollte es doch ein Garantieanspruch seit!?!?
MfG
Timonson
Der Teufel steckt im Detail.
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Timonson () aus folgendem Grund: Optik, zur Basis 2, Titel