Heute hat das Landesgericht Köln die von der Telekom geplante Drosselung ab einem bestimmtem Datenvolumen bei Pauschaultarifen für unzulässig erklärt.
Die Entscheidung bezieht sich auf die Dorsselung auf 384 Kbps als auch auf die Drosselung auf 2 Mbps.
Das Gericht begründete die Entscheidung wie folgt:
Quelle
Die Entscheidung bezieht sich auf die Dorsselung auf 384 Kbps als auch auf die Drosselung auf 2 Mbps.
Das Gericht begründete die Entscheidung wie folgt:
und gab damit einer Klage des Verbraucherschutzes statt.Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über
das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und
rechne nicht mit Einschränkungen.
Quelle
»Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist davon überzeugt, dass er genug davon habe.«
– René Descartes (1596–1650)
– René Descartes (1596–1650)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Julizi ()